Wald-und Wildcamping in der Region Mit diesen Infos steht deinem Abenteuer nichts mehr im Wege
In Zeiten wie diesen, wissen wir den Wald als Erholungsort immer mehr zu schätzen. Damit dieser besondere Lebensraum für Einheimische, Gäste sowie für Tier- und Pflanzenwelt erhalten bleibt, braucht es gegenseitige Rücksichtnahme. Vielen Dank, dass du verstehst, dass Übernachten nicht überall erlaubt ist und dass es dabe wichtige Regeln zu beachten gilt.
Wenn du mit deinem Camper oder Zelt in der Region Schladming-Dachstein unterwegs bist, bist du bei uns herzlich willkommen – vorausgesetzt, du gehst achtsam mit unserem gemeinsamen Lebensraum um. Für ein gutes Miteinander bitten wir dich, folgende Regeln einzuhalten:
Regeln im Wald
- Wälder dürfen zu Erholungszwecken genutzt werden. Wichtig dabei ist, dass auf Hinweis- und Verbotsschilder geachtet wird.
- Unnötigen Lärm vermeiden.
- Hunde immer an die Leine.
- Nimm Rücksicht auf die Waldbewohner. Wir müssen Abstand zu den Wildtieren halten und dürfen sie keinesfalls berühren.
- Abfälle (inklusive Speisereste) wieder mitnehmen und richtig entsorgen.
- Pilze und Beeren dürfen gesammelt werden, sofern es sich nicht um ein Naturschutzgebiet (zB Riesachtal, Seewigtal, Klafferkessel) handelt oder es ausdrücklich (durch Verbotsschilder) untersagt wird.
Regeln im Wald
- Wälder dürfen zu Erholungszwecken genutzt werden. Wichtig dabei ist, dass auf Hinweis- und Verbotsschilder geachtet wird.
- Unnötigen Lärm vermeiden.
- Hunde immer an die Leine.
- Nimm Rücksicht auf die Waldbewohner. Wir müssen Abstand zu den Wildtieren halten und dürfen sie keinesfalls berühren.
- Abfälle (inklusive Speisereste) wieder mitnehmen und richtig entsorgen.
- Pilze und Beeren dürfen gesammelt werden, sofern es sich nicht um ein Naturschutzgebiet (zB Riesachtal, Seewigtal, Klafferkessel) handelt oder es ausdrücklich (durch Verbotsschilder) untersagt wird.
Wildcampen in der Steiermark
Grundsätzlich hat jede Person das Recht, Wald zu Erholungszwecken zu betreten und sich dort aufzuhalten. Das Lagern (längerer Aufenthalt an einem bestimmten Platz) bei Dunkelheit oder das Zelten im Wald ist jedoch, genauso wie das Campieren mit Wohnwagen oder das Übernachten in einem Fahrzeug, grundsätzlich verboten. Erlaubt sind diese Tätigkeiten nur dann, wenn die Zustimmung der Waldeigentümerin/des Waldeigentümers (bei Forststraßen der Forststraßenerhalterin/des Forststraßenerhalters) vorliegt. Außerdem ist es den Gemeinden möglich, bezüglich des Campens eigene Regelungen zu treffen.
Das sogenannte "alpine Ödland", das ist das Ödland oberhalb der Baumgrenze, ist für den Touristenverkehr frei und kann von jedermann betreten werden. Ausgenommen vom freien Touristenverkehr sind anders als durch Weide landwirtschaftlich genutzten Gebiete (Almen).
Gesetzlich untersagt ist das Campieren und Biwakieren in Naturschutzgebieten (zB Riesachtal, Seewigtal, Klafferkessel).
Für das Campieren außerhalb des Wald- und Almbereiches empfehlen wir jedenfalls die Erlaubnis des Grundeigentümers einzuholen.
Campingplätze
Die Anlagen der Campingplätze zeichnen sich durch den hohen Standard und Komfort, das gepflegte Ambiente und das hervorragende Preis-Leistungs-Verhältnis aus.
Campingplätze
Die Anlagen der Campingplätze zeichnen sich durch den hohen Standard und Komfort, das gepflegte Ambiente und das hervorragende Preis-Leistungs-Verhältnis aus.