Regeln im Wald & Wildcampen

In Zeiten wie diesen, wissen wir den Wald als Erholungsort immer mehr zu schätzen. Doch welche Regeln gilt es im Wald und vor allem auch zum Thema Wildcampen zu beachten? 

Herbstwanderung Notgasse, Gröbming | © Christoph Huber

Regeln im Wald

  1. Wälder dürfen zu Erholungszwecken genutzt werden. Wichtig dabei ist, dass auf Hinweis- und Verbotsschilder geachtet wird. 
  2. Unnötigen Lärm vermeiden. 
  3. Hunde immer an die Leine.
  4. Nimm Rücksicht auf die Waldbewohner. Wir müssen Abstand zu den Wildtieren halten und dürfen sie keinesfalls berühren. 
  5. Abfälle (inklusive Speisereste) wieder mitnehmen und richtig entsorgen. 
  6. Pilze und Beeren dürfen gesammelt werden, sofern es sich nicht um ein Naturschutzgebiet (zB Riesachtal, Seewigtal, Klafferkessel) handelt oder es ausdrücklich (durch Verbotsschilder) untersagt wird. 

Wildcampen in der Steiermark 

Grundsätzlich hat jede Person das Recht, Wald zu Erholungszwecken zu betreten und sich dort aufzuhalten. Das Lagern (längerer Aufenthalt an einem bestimmten Platz) bei Dunkelheit oder das Zelten im Wald ist jedoch, genauso wie das Campieren mit Wohnwagen oder das Übernachten in einem Fahrzeug, grundsätzlich verboten. Erlaubt sind diese Tätigkeiten nur dann, wenn die Zustimmung der Waldeigentümerin/des Waldeigentümers (bei Forststraßen der Forststraßenerhalterin/des Forststraßenerhalters) vorliegt.

Das sogenannte "alpine Ödland", das ist das Ödland oberhalb der Baumgrenze, ist für den Touristenverkehr frei und kann von jedermann betreten werden. Ausgenommen vom freien Touristenverkehr sind anders als durch Weide landwirtschaftlich genutzten Gebiete (Almen). 

Gesetzich untersagt ist das Campieren und Biwakieren in Naturschutzgebieten (zB Riesachtal, Seewigtal, Klafferkessel).

Für das Campieren außerhalb des Wald- und Almbereiches ist jedenfalls die Erlaubnis des Grundeigentümers einzuholen.

Schladming - Dachstein