Informationen lt. EMFG & MedKF-TG
Veröffentlichung lt. EU-VERORDNUNG 2024/1083
des EUROPÄISCHEN PARLAMENTS und des Rates zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Mediendienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU (Europäisches Medienfreiheitsgesetz)
Das Europäische Medienfreiheitsgesetz (EMFA) stärkt die Transparenz staatlicher Werbung in der EU. Direkt und indirekt öffentlich kontrollierte Unternehmen wie die Planai-Hochwurzen-Bahnen sind verpflichtet, Ausgaben für Werbung offenzulegen. Die betrifft einerseits touristische Werbung im Ausland (Art. 25 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 2 Z 19 EMFG bzw. § 2 Abs. 4b MedKF-TG) sowie generell Werbeausgaben im Inland (§ 2 MedKF-TG).
Alle Informationen zu Werbung unserer Gesellschaften im Inland finden Sie in der Transparenzdatenbank der KommAustria.
Es wurden zwischen 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2025 zum Zwecke touristischer Werbung durch die Galsterbergalmbahnen GmbH und Galsterbergalmbahnen GmbH & Co KG keine Ausgaben an Mediendiensteanbieter im Ausland getätigt.