Impressum

Tourismusverband Schladming-Dachstein 

Ramsauerstraße 756
A-8970 Schladming
Tel.: +43 (0) 3687 23310
Fax: +43 (0) 3687 23232
E-Mail: info@schladming-dachstein.at
UID-Nummer: ATU 7735 2339

Geschäftsführer: Mag. (FH) Mathias Schattleitner

Schladming-Dachstein Tourismus GmbH

Ramsauerstraße 756
A-8970 Schladming
Tel.: +43 (0) 3687 23310
Fax: +43 (0) 3687 23232
E-Mail: info@schladming-dachstein.at
UID-Nummer: ATU 6390 3618
FN: 305010 w
DVR: 4012385

Geschäftsführer: Mag. Herbert Stocker

Gesellschafter:

80,69 % Tourismusverband Schladming-Dachstein
11,90 % Planai-Hochwurzen Bahnen GmbH
3,02 % Reiteralm Bergbahnen GmbH & Co KG
3,07 % Hauser Kaibling Seilbahn- und Liftges.m.b.H & Co KG
0,74 % Planneralm Seilbahn- und Lift Ges.m.b.H
0,57 % Riesneralm Bergbahnen GmbH & Co KG

ARGE Schladming-Dachstein Sommercard

Rohrmoosstraße 234
A-8970 Schladming
Tel.: +43 (0) 3687 23310
E-Mail: info@sommercard.info
UID-Nummer: ATU63393214

Galsterberg

Firmenwortlaut: Galsterbergalm Bahnen Gesellschaft m.b.H. & CoKG
Pruggern Nr. 206
8965 Pruggern-Michaelerberg, Austria

Tel.: +43 (0) 3685 22845
Fax: +43 3685 22845 DW 15
E-Mail: office@galsterberg.com

Veröffentlichung nach E-Commerce-Gesetz (ECG):
Firmenbuchnummer: FN 16048a
Kammerzugehörigkeit: Wirtschaftskammer Österreich Fachgruppe der Seilbahnen
Kreisgericht Leoben und Handelsgericht
UID: ATU 30010109
Rechtsform: Kommanditgesellschaft
Firmensitz: Gemeinde Pruggern 

Kammerzugehörigkeit: Wirtschaftskammer Österreich Fachgruppe der Seilbahnen
Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz 
Geschäftsführer: Mag. Peter Weichbold
Gesellschafter:
Planai Hochwurzen Bahnen GmbH 97,50%
Kleingesellschafter 2,5%
Grundlegende Richtung des Mediums: 
 - Präsentation der Gesellschaft
 - Informationen über Produkte, Angebote und Dienstleistungen des Unternehmens

 

Internetagentur elements.at New Media Solutions GmbH

Söllheimerstraße 16
Gusswerk Halle 6
A-5020 Salzburg
Tel: +43 (0) 662 876606-0
Fax: +43 (0) 662 876606-99
Web: www.elements.at

Fotos: Archiv der Tourismusverbände, Regionalverband Schladming-Dachstein, Atomic, GEPA/Nightrace, Tom Lamm/Ikarus.cc, Herbert Raffalt/raffalt.com, Planai-Classic/Michael Glöckner, Hans Simonlehner, Ski amadé, Steiermark Tourismus, Tourismusverband Ramsau Lamm/Prugger/Strasser, Hauser Kaibling, G. Langs/lanxx.at, Erich Hagspiel/Hagspiel-Photographie-8952, Harald Steiner, Martin Huber, Planai-Hochwurzen Bahnen, Privat, shooting.star, lorenzmasser.com, reiteralm bergbahnen, Christine Höflehner, photo austria, Hans-Peter Steiner, Peter Burgstaller, Carolin Lang, Georg Knaus, Armin Walcher, Lukas Bezila

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006 (AGBH 2006)

Kostenloses Storno bis 30 Tage vor Anreise
30 bis 7 Tage werden 30%
ab 7 Tagen vor Anreise werden 70% des Gesamtaufenthaltes fällig!
Bei Nicht-Spätanreise 90% der entfallenen Nächte.

Bestpreis Garantie

Pass- und Visabestimmungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Schladming-Dachstein Sommercard

Die Schladming-Dachstein Sommercard (folgend: Sommercard) ermöglicht den Gästen der Urlaubsregion Schladming-Dachstein, die während der Sommercard-Saison in einem Sommercard-Gastgeberbetrieb übernachten und mit dem dafür gekennzeichneten amtlichen Meldeschein angemeldet sind, neben vielen Bonusleistungen auch den kostenlosen Zutritt zu über 100 Urlaubsattraktionen, darunter die  Sommerbergbahnen, Schwimmbäder und Museen sowie die Nutzung von teilnehmenden öffentlichen Verkehrsmitteln in der Region und ein spannendes Familienprogramm. 

Für Erwerb, Ausstellung und Verwendung der Sommercard gelten – sofern folgend nichts Anderes bestimmt wird – ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (folgend: AGB) als vereinbart. 

Zum besseren Verständnis wird in diesen AGB auf geschlechterspezifische Formulierungen verzichtet. Soweit geschlechterspezifische Ausdrücke zur Verwendung gelangen, beziehen sich diese auf alle Geschlechter gleichermaßen.
 

Diese AGB gelten zwischen den Betreibern der Sommercard und den Sommercard Inhabern und stellen – sofern nachfolgend nichts Gegenteiliges bestimmt wird – die ausschließliche Rechtsgrundlage für die Ausstellung und Nutzung der Sommercard dar. Abweichende Regelungen werden von den Betreibern der Sommercard nicht anerkannt und können daher auch nicht Vertragsinhalt werden. Diese AGB sind auf der Website der Schladming-Dachstein Tourismus GmbH unter https://www.schladming-dachstein.at/de/Service/Impressum abrufbar und können abgespeichert und ausgedruckt werden.

Betreiber der Sommercard sind die ARGE Schladming-Dachstein Leistungsträger und die Schladming-Dachstein Tourismus GmbH, die auf die folgenden Kontaktarten erreichbar sind:

Tel.: +43 (0) 3687 23310
E-Mail: info@sommercard.info; info@schladming-dachstein.at 
Post: Rohrmoosstraße 234, A-8970 Schladming

Die Mitglieder der ARGE Schladming-Dachstein Sommercard könnt Ihr unter folgendem Link einsehen: https://www.schladming-dachstein.at/de/Sommer/Sommercard/Datenschutz#ARGE-Mitglieder

Der Abschluss eines Beherbergungsvertrages mit einem Sommercard-Gastgeberbetrieb (siehe Website) berechtigt den Vertragspartner und seine Mitreisenden (Gast) zum Bezug der Sommercard. (Das Vertragsverhältnis zwischen Gast und Sommercard-Gastgeber bleibt von diesen AGB – mit Ausnahme den Bestimmungen betreffend die Sommercard – unberührt.)

Voraussetzung für die Ausstellung der Sommercard ist, dass der Gast – entsprechend den melderechtlichen Bestimmungen – in seinem Sommercard-Gastgeberbetrieb seine personenbezogenen Daten wahrheitsgemäß angegeben hat. 

Der Sommercard-Gastgeber ist verpflichtet, den Gast unabhängig von seiner Aufenthaltsdauer auf die Sommercard aufmerksam zu machen. Der Gast erhält von seinem Sommercard-Gastgeber eine physische oder digitale Sommercard ausgestellt. Die physische Sommercard erlangt ihre Gültigkeit erst mit Unterzeichnung des Gastes auf der Rückseite der Karte. Die digitale Sommercard ist gültig, sobald diese via Sommercard-App (folgend: App) am Smartphone aktiviert ist. Zur Erstellung der digitalen Karte (ohne physische Karte) bedarf es der Bekanntgabe der E-Mail-Adresse beim Sommercard-Gastgeber, um vom Betreiber einen Link zur digitalen Karte erhalten zu können. 

Der Gast ist ebenso berechtigt, die App auf seinem (mobilen) Endgerät zu installieren und mittels der Scan-Funktion mit seiner physischen eine digitale Sommercard zu erstellen und nutzen.

Die Sommercard darf nur von jener Person zur Inanspruchnahme von Sommercard-Leistungen benutzt werden, deren Name und Identifikationsnummer auf der Karte vermerkt ist (Berechtigter). Bei der digitalen Sommercard ist es möglich, die Karten von mehreren Personen auf einem Endgerät anzulegen. Die Benutzung der jeweiligen digitalen Sommercard obliegt ausschließlich dem Berechtigten.

Die Sommercard ist nicht übertragbar und nur als Saisonkarte im Freiverkauf erhältlich.

Die allgemeine Gültigkeit der Sommercard für das Jahr 2024 ist auf den Zeitraum von 17. Mai bis 3. November 2024 beschränkt.

Die individuelle Gültigkeit der Sommercard ist auf den Zeitraum des Aufenthalts des Gastes entsprechend dem zwischen ihm und einem Sommercard-Gastgeber abgeschlossenen Beherbergungsvertrag beschränkt. Die Gültigkeit beginnt am Anreisetag um 13 Uhr, die weiteren Tage inkl. Abreisetag ist die Karte ganztägig gültig. 

Die Sommercard berechtigt zur Inanspruchnahme der ausgewiesenen Leistungen zu den Sommercard-spezifischen Bedingungen. Die als Sommercard-Leistungen ausgewiesenen Leistungen sowie Sommercard-spezifischen Bedingungen können unverbindlich unter www.sommercard.info eingesehen werden. Abgesehen von den Sommercard-spezifischen Bedingungen gelten die jeweiligen Tarifbedingungen der Sommercard-Leistungsanbieter.

Bei der Inanspruchnahme von Sommercard-Leistungen gelten die jeweiligen allgemeinen Beförderungs- und Geschäftsbedingungen, Zugangsbeschränkungen, Auslastungsbeschränkungen und Betriebszeiten der durchführenden Sommercard-Partnerbetriebe. Zudem kann es bei der Inanspruchnahme von Sommercard-Leistungen witterungs-, saison- oder betriebsbedingt zu Wartezeiten oder Ausfällen einzelner Sommercard-Leistungen kommen. Die Haftung des Sommercard-Betreibers für derartige Leistungsbeschränkungen ist ausgeschlossen.

Zur Inanspruchnahme der Sommercard-Leistungen ist die physische oder digitale Sommercard dem Sommercard-Leistungsanbieter, dessen Sommercard-Leistung in Anspruch genommen werden soll, vor Abschluss des Vertrages, der zur Inanspruchnahme der Sommercard-Leistung berechtigt, vorzuweisen. Der Sommercard-Leistungsanbieter ist berechtigt, die Gültigkeit der Sommercard durch ein Akzeptanzgerät, Sichtprüfung etc. zu überprüfen. Hat der Sommercard-Leistungsanbieter Zweifel an der Gültigkeit der Sommercard oder der Berechtigung ihres Inhabers, darf er zum Nachweis der Berechtigung des Inhabers Einsichtnahme in einen Lichtbildausweis verlangen. Wird die Sommercard nicht vorgewiesen, ist diese nicht (mehr) gültig oder verweigert der Inhaber die Einsichtnahme, ist der Sommercard-Leistungsanbieter berechtigt, den Vertragsschluss über die Sommercard-Leistung zu den Sommercard-spezifischen Bedingungen zu verweigern.

Die Schladming-Dachstein Sommercard ist nicht übertragbar. Der Berechtigte hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Sommercard nicht missbraucht werden kann. Missbrauch stellen insbesondere die unberechtigte Inanspruchnahme von Sommercard-Leistungen zu Sommercard-spezifischen Bedingungen, Vervielfältigung der Sommercard oder Nutzung der Sommercard durch Dritte dar. Der Versuch, die Sommercard an eine andere Person zu übertagen gilt bereits als Missbrauch. Bei Missbrauch, Verlust, Diebstahl oder sonstigem Abhandenkommen der Sommercard hat der Berechtigte ohne schuldhafte Verzögerung den Sommercard-Betreiber per Telefon oder E-Mail oder dem Sommercard-Gastgeber davon zu benachrichtigen. Für die Folgen von Schäden aufgrund unterbliebener oder nicht ohne schuldhafte Verzögerung erfolgte Benachrichtigung des Sommercard-Betreibers über Missbrauch, Verlust, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen der Sommercard haftet der Sommercard-Betreiber – vorbehaltlich Punkt 8. dieser AGB – nicht. Missbrauch wird mit ersatzlosem Entzug der Sommercard und Bußgeld von mindestens € 70,- oder mit einer Anzeige geahndet.

Bei gegenüber dem Sommercard-Betreiber angezeigtem Verlust, Diebstahl oder sonstigem Abhandenkommen der physischen Sommercard hat der Berechtigte Anspruch auf Neuausstellung der Sommercard. 

Die Inhaber der Sommercard nehmen zur Kenntnis, dass die Betreiber der Sommercard lediglich für die Abwicklung zwischen den Berechtigten und den Sommercard-Leistungsanbietern bzw. den Sommercard-Gastgebern zuständig sind. Die Berechtigten verzichten gegenüber den Betreibern auf jeglichen denkbaren Gewährleistungs- bzw. Schadensersatzanspruch, und zwar unabhängig davon, ob nun dem Leistungsanbieter bzw. Sommercard-Gastgeber bei einem Schaden ein Verschulden anzulasten ist oder nicht. Die Haftung des Betreibers für aufgrund leicht fahrlässiger Verletzung vertraglicher Nebenpflichten entstandenen Schäden ist ausgeschlossen. Im Falle leicht fahrlässiger Verletzungen vertraglicher Hauptpflichten haftet der Betreiber nicht für Schäden, deren Ursache ihrer allgemeinen Natur nach für die Herbeiführung eines derartigen Schadens völlig ungeeignet erscheint oder nur infolge einer ganz außergewöhnlichen Verkettung von Umständen zu einer Bedingung des Schadens wurde. Die Haftung des Betreibers für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus schuldhafter Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit von Menschen bleibt von den angeführten Bestimmungen unberührt.

Der Betreiber ist nicht Vertragspartner des Berechtigten bei der Inanspruchnahme von Sommercard-Leistungen. Der Betreiber haftet daher auch nicht für Ansprüche, die dem Berechtigten aus einem Vertragsverhältnis mit einem Sommercard-Leistungsanbieter erwachsen. Insbesondere haftet der Betreiber nicht für verweigerte, nicht erbrachte oder mangelhafte (Sommercard-)Leistungen eines Sommercard-Leistungsanbieters, Schäden, die dem Berechtigten (oder seinen Begleitern) bei der Inanspruchnahme von Sommercard-Leistungen entstehen sowie dafür, dass die unter https://www.schladming-dachstein.at/de/Sommer/Sommercard#Sommercard-Attraktionen oder in der Sommercard-Broschüre als Sommercard-Leistungen gekennzeichneten Leistungen bei den Sommercard-Leistungsanbietern auch tatsächlich zu den Sommercard-spezifischen Bedingungen in Anspruch genommen werden können.

Dem Betreiber ist der Schutz der Privatsphäre und personenbezogenen Daten der Sommercard-Nutzer ein besonderes Anliegen. Personenbezogene Daten werden daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (Verordnung [EU] 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG [DSGVO], Datenschutzgesetz 2018 [DSG 2018] und Telekommunikationsgesetz 2003 [TKG 2003]) verarbeitet.

Die Datenschutzerklärung der Schladming-Dachstein Sommercard ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.schladming-dachstein.at/de/Sommer/Sommercard/Datenschutz
Mit Zustimmung zu diesen AGB wird auch die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung bestätigt.

Änderungen der AGB sind grundsätzlich sofort gültig. Ausgenommen davon sind Sommercards, die zum Zeitpunkt der Änderung gültig sind. Diese unterliegen – mit den folgenden Ausnahmen – weiterhin den AGB in der letztgültigen Version vor dem Erwerb der Sommercard.

Der Betreiber kann geringfügige, sachlich gerechtfertigte Änderungen dieser AGB iSd § 6 Abs 2 Z 3 KSchG jederzeit einseitig vornehmen. Zu diesen Änderungen gehören insbesondere: Ausweitung des Gültigkeitszeitraums, redaktionelle Anpassungen und stilistische Änderungen. Die einseitige Änderung der AGB wird den Sommercard-Nutzern unter der Internetadresse https://www.schladming-dachstein.at/de/Service/Impressum und gegebenenfalls per E-Mail mitgeteilt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB – einschließlich dieser Regelung – ganz oder teilweise unwirksam sein oder der Vertrag eine nichtvorhergesehene Lücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung tritt, sofern dem keine zwingende gesetzliche Regelung entgegensteht, eine Bestimmung die der unwirksamen in wirtschaftlicher und inhaltlicher Hinsicht am nächsten kommt bzw diese AGB in wirtschaftlicher und inhaltlicher Hinsicht am besten um die fehlende Bestimmung ergänzt.

Sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen, wird die Anwendbarkeit österreichischen materiellen Rechts unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts vereinbart.

Sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen, werden die internationale Zuständigkeit österreichischer Gerichte sowie die örtliche Zuständigkeit des sachlich für den – im Zeitpunkt der Klagseinbringung bestehenden – Sitz der Schladming-Dachstein Tourismus GmbH zuständigen Gerichtes vereinbart.
 

Angelehnt an die Schladming-Dachstein Sommercard für den Gast gibt es unterschiedliche Karten über die gesamte Sommercardsaison: Vermieterkarte, Freizeitcard, Mitarbeiter- und Benefitkarte. Die Karten weichen in ihren inkludierten Leistungen und Sommercard-spezifischen Bedingungen von jener der Gäste-Sommercard ab. Die oben angeführten Geschäftsbedingungen sind bis auf Gültigkeit und Erwerb jedoch auf die Saisonkarten zu übertragen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Ticketverkauf 

Eintrittskarte laut Preisliste.  Für gelöste Karten wird kein Geld zurückerstattet. Eine Rückgabe von Karten nach der Veranstaltung ist ebenfalls nicht möglich. Das Ticket darf nicht zu einem höheren Preis weiterverkauft werden. Durch den Erwerb der Karte unterwirft sich der Besucher der Hausordnung. Eintrittskarte nur mit gültigem QR-Code gültig. Missbrauch wird geahndet. Veränderungen und Kopien der Eintrittskarte sind untersagt. Im Falle von veränderten oder missbräuchlich verwendeten Eintrittskarten behält sich der Veranstalter ausdrücklich das Recht vor, den Besitzern den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern. Der Veranstalter trägt keine Verantwortung für dadurch verursachte Mehrkosten bzw. Unannehmlichkeiten. Dem Veranstalter bleibt die Verlegung der Veranstaltung vorbehalten. Im Fall der Absage einer Veranstaltung, kann die Karte innerhalb eines halben Jahres rückgefordert werden.

 Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter jeglicher Art sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt wurden. Bei Kauf von Eintrittskarten für ein bestimmtes Event besteht kein Widerrufsrecht.

Mit dem Erwerb der Karte erkläre ich mich einverstanden, dass von mir gemachte Bilder zu Werbezwecken verwendet werden dürfen. Bei einer TV-Übertragung erteilt der Karteninhaber der übertragenden TV-Anstalt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen (Bild, Film, TV) ohne Vergütung, im Rahmen der üblichen Auswertung, verwendet werden dürfen. Der Veranstalter ist für Verletzungen und Unfälle nicht haftbar! Programmänderungen vorbehalten.

Der Besucher wird darauf hingewiesen, dass bei Veranstaltungen insbesondere aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden besteht, insbesondere für Kinder und gehörempfindliche Personen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Ramsauer Verkehrsbetriebe GmbH

Die Ramsauer Verkehrsbetriebe GmbH (kurz: „RVB“) betreibt auf dem gesamten Gemeindegebiet von Ramsau am Dachstein und Pichl/Vorberg (Gemeinde Schladming) ein Langlauf-Loipennetz im Ausmaß von ca. 220 km (Klassisch/Skating/Sport) inklusive beleuchteter Nachtloipe und Kinderlanglaufpark (kurz: Loipennetz), eine Beschneiungsanlage sowie die präparierten Schlitten- und Winterwanderwege.


I. Loipennetz (LN)
1. Die Benützung des LN sowie das Betreten/Befahren der von den jeweiligen Eigentümern dafür zur Verfügung gestellten Grundflächen, ist ausschließlich berechtigten Personen (Inhabern eines Loipentickets) gestattet.
2. Mit dem Erwerb des Loipentickets („Loipi“) oder/und der Benützung des LN anerkennt der/die Benutzer/in gegenständliche Bedingungen sowie die geltenden Tarife laut Preisblatt, als Bestandteil des mit der RVB abgeschlossenen Loipenbenutzungsvertrags.
3. Der Erwerb des Loipi berechtigt zur Benutzung des von der RVB betriebenen LN für die jeweils vereinbarte Dauer zu den im Preisblatt enthaltenen Tarifen.
4. Der Loipi wird in Form einer Karte von der RVB oder den ausgewiesenen Vorverkaufsstellen (Dachsteinbad, Infobüro Ramsau, Sportgeschäfte, Tourismusbetriebe) ausgegeben und enthält den Namen und das Geburtsdatum der berechtigten Person. Bei Erwerb eines Loipis nach dem Loipeneintritt, können keine Vergünstigungen (zB WinterCard-Ermäßigung) gewährt werden. Der Loipi ist nicht auf andere Personen übertragbar. Bei Benützung des LN ist der Loipi mitzuführen. Die von der RVB eingesetzten und eigens ausgewiesenen Kontrollorgane sind berechtigt, von jeder Benutzerin/jedem Benutzer des LN, die Vorlage des Loipis zu verlangen. Kann kein gültiger Loipi vorgewiesen werden, ist eine weitere Benutzung des LN ausgeschlossen und sind die Kontrollorgane berechtigt, entsprechende Unterlassungsanordnungen auszusprechen bzw. wird eine Loipenersatzgebühr in Höhe von €161 eingehoben.
5. Das LN steht - abhängig von den jeweiligen Schneeverhältnissen - während der Wintersaison (Dezember bis April) zur Verfügung. Die Benützung des LN ist aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nur bei Tageslicht gestattet. Die Nachtloipe steht zusätzlich von 17.00 bis 21.00 Uhr zur Verfügung.
6. Kann das LN aus Gründen, die nicht von der RVB zu vertreten sind (z.B. Witterungsverhältnisse, Lawinengefahr, vorzeitige Abreise, Krankheit, Unfall etc.) zum Teil oder als Ganzes kurzfristig nicht benützt werden, begründet dies keinen Rückersatzanspruch oder eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer. Dies gilt auch bei räumlich begrenzten Absperrungen im Rahmen einer Sportveranstaltung. Ist der/die Benutzer/in durch Krankheit oder Unfall verhindert, kann ein Mehrtages-/ Saisonloipi im Büro der RVB hinterlegt und gegen Vorlage eines ärztlichen Attests eine anteilige Rückerstattung (abhängig von Preis und Benützungsdauer) vorgenommen werden. 100% bis Ende Dezember, 50% bis Ende Jänner, 20% bis Ende Februar, danach erfolgt keine Rückzahlung mehr.
7. Für das gesamte Loipennetz haben die vom Internationalen Skiverband (FIS) veröffentlichten Verhaltensregeln (abrufbar unter https://dapi.oesv.at/v2/documents/download/de-de/fis-verhaltensregeln) uneingeschränkt Geltung.
8. Datenschutz: Mit dem Erwerb des Loipis stimmt der/die Benutzer/in – im Rahmen der gesondert abgeschlossenen Datenschutzvereinbarung - einer elektronischen Speicherung und Verarbeitung der dabei erhobenen personenbezogenen Daten zu, soweit dies zur Vermeidung missbräuchlicher Verwendung bzw. zur Vertragsabwicklung notwendig ist.
9. Das Benützung der Langlaufloipen ist mit Fatbikes und Reittieren untersagt.


II. Schlitten- und Winterwanderwege (SWW)
1. Mit der Benützung der von der RVB präparierten SWW anerkennt der/die Benutzer/in ausdrücklich gegenständliche Bedingungen. Die Benützung ist grundsätzlich nur zum Gehen sowie zum Schieben/Ziehen von kleinen Schlitten, Kinderwagen, Kindersportgeräten udgl zulässig. Ausdrücklich untersagt ist die Benützung mit Kraftfahrzeugen aller Art.
2. Die Benutzung der eigens gekennzeichneten Schlittenwege ist auch mit Fatbikes und Reittieren zulässig, sofern der/die Benutzer/in über ein gültiges Loipen-Ticket = FatbikeTicket (FT) bzw. Reiter-Ticket (RT) verfügt. Das FT & RT entspricht dem Loipi und gelten für die mit dem Erwerb des FT & RT verbundenen Rechte und Pflichten die Bestimmungen der Punkte I. 1., 2., 3.,4. ,5. ,6. ,8.,9. (oben), jeweils bezogen auf die Benutzung der Schlittenwege mit Fatbikes und Reittieren. Für die Benutzung der Schlittenwege mit Fatbikes & Reittieren gilt § 79 StVO


III. Allgemeine Bedingungen
1. LN und SWW führen fast ausschließlich über land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundflächen, deren Eigentümer einer verantwortungs- und umweltgerechten Fremdnutzung zugestimmt haben. Demgemäß nehmen die Benutzerinnen/Benutzer zur Kenntnis, dass grundsätzlich nur die markierten bzw präparierten Frei- und Waldflächen (Loipen, Wege) benutzt werden dürfen; das Mitführen von Hunden auf dem LN nicht zulässig ist; Abfälle nur an den dafür vorgesehenen Stellen zu entsorgen sind; und ein Zuwiderhandeln gegen die Nutzungsbedingungen unter anderem Verwaltungsstrafen oder/und Besitzstörungsklagen zur Folge haben kann.
2. Die Saisonkarte „RamsauerLeben“ berechtigt nur dann zur kostenlosen Busbenützung, wenn der/die Nutzer/in eine Langlaufskiausrüstung mit sich führt.
3. Mit Ausnahme von Personenschäden haftet die RVB für von ihr (oder ihr zurechenbaren Dritten) verursachte Schäden nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten.

Ramsauer Verkehrsbetriebe GmbH, FN 79391b Ramsau 161, 8972 Ramsau am Dachstein Telefon +43 3687 81870, info@rvb.at, www.ramsau.com