Imprint

Tourist board Schladming-Dachstein

Ramsauerstraße 756
A-8970 Schladming
Tel.: +43 (0) 3687 23310
Fax: +43 (0) 3687 23232
E-Mail: info@schladming-dachstein.at
UID-Nummer: ATU 6390 3618
FN: 305010 w
DVR: 4012385

General Manager: Mag. (FH) Mathias Schattleitner

Schladming-Dachstein Tourismus GmbH

Ramsauerstraße 756
A-8970 Schladming
Tel.: +43 (0) 3687 23310
Fax: +43 (0) 3687 23232
E-Mail: info@schladming-dachstein.at
UID-Nummer: ATU 6390 3618
FN: 305010 w
DVR: 4012385

CEO: Mag. Herbert Stocker

Shareholder:

80,69 % Tourismusverband Schladming-Dachstein
11,90 % Planai-Hochwurzen Bahnen GmbH
3,02 % Reiteralm Bergbahnen GmbH & Co KG
3,07 % Hauser Kaibling Seilbahn- und Liftges.m.b.H & Co KG
0,74 % Planneralm Seilbahn- und Lift Ges.m.b.H
0,57 % Riesneralm Bergbahnen GmbH & Co KG

Schladming-Dachstein Incoming GmbH

Ramsauerstraße 756
A-8970 Schladming
Tel.: +43 (0) 3687 23310
Fax: +43 (0) 3687 23232
E-Mail: info@schladming-dachstein.at
UID-Nummer: ATU 73896439
FN: 502803t

CEO: Mag. Herbert Stocker

Shareholder: 100 % Schladming-Dachstein Tourismus GmbH

ARGE Schladming-Dachstein Sommercard

Rohrmoosstraße 234
A-8970 Schladming
Tel.: +43 (0) 3687 23310
E-Mail: sommercard@schladming-dachstein.at
UID-Nummer: ATU63393214
 

Galsterberg 

Company name: Galsterbergalm Bahnen Gesellschaft m.b.H. & CoKG
Pruggern Nr. 206
8965 Pruggern-Michaelerberg, Austria

Tel.: +43 (0) 3685 22845
Fax: +43 3685 22845 DW 15
E-Mail: office@galsterberg.com

Publication according to the E-Commerce Act (ECG):
Company register number: FN 16048a
Membership of the Austrian Chamber of Commerce, Section for Cable Cars
District Court Leoben and Commercial Court
UID: ATU 30010109
Legal form: Limited partnership
Registered office: Municipality of Pruggern 

Publication according to § 25 Media Act 
Managing Director: Peter Weichbold
Shareholder:
Planai Hochwurzen Bahnen GmbH 97.50%
Small shareholders 2.5%
Basic direction of the medium: 
 - Presentation of the company
 - Information about products, offers and services of the company

Internet Agency elements.at New Media Solutions GmbH

Söllheimerstraße 16
Gusswerk Halle 6
A-5020 Salzburg
Tel: +43 (0) 662 876606-0
Fax: +43 (0) 662 876606-99
Web: www.elements.at

Photos: Archiv der Tourismusverbände, Regionalverband Schladming-Dachstein, Atomic, GEPA/Nightrace, Tom Lamm/Ikarus.cc, Herbert Raffalt/raffalt.com, Planai-Classic/Michael Glöckner, Hans Simonlehner, Ski amadé, Steiermark Tourismus, Tourismusverband Ramsau Lamm/Prugger/Strasser, Hauser Kaibling, G. Langs/lanxx.at, Erich Hagspiel/Hagspiel-Photographie-8952, Harald Steiner, Martin Huber, Planai-Hochwurzen Bahnen, Privat, shooting.star, lorenzmasser.com, reiteralm bergbahnen, Christine Höflehner, photo austria, Hans-Peter Steiner, Peter Burgstaller, Carolin Lang, Georg Knaus, Armin Walcher, Lukas Bezila

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006 (AGBH 2006)

 

Free cancellation up to 30 days before arrival
29 to 7 days will be 30%
from 6 days before arrival 70% of the total stay is due!
In case of non-late arrival 90% of the canceled nights.

Bestprice Garantie

Passport- and Visa terms

General terms and conditions

Schladming-Dachstein Sommercard

Allgemeine Geschäftsbedingungen Schladming-Dachstein Benefitcard Winter

Für die Ausstellung und Verwendung der Schladming-Dachstein Benefitcard Winter gelten die nachstehenden Bedingungen ausdrücklich als vereinbart.

Definition
Alle Personen, die rechtmäßige Inhaber der erworbenen Benefitcard Winter sind, haben das Recht, die angebotenen Leistungen der Inklusiv-Partnerbetriebe der Benefitcard Winter ohne Zusatzkosten in Anspruch zu nehmen. Die Benefitcard Winter ermöglicht allen Angestellten eines Unterkunftsbetriebs aus der Region Schladming-Dachstein, die während der Saisonzeit bei einem der Beherbergungsbetriebe angestellt sind, die Inanspruchnahme der gekennzeichneten Leistungen der Partnerbetriebe der Schladming-Dachstein Benefitcard Winter.

Die Leistungen sind auf der Website ersichtlich.

Leistungsumfang/Haftungsausschluss
Sämtliche auf der Website angeführter Benefitcard Winter-Partnerbetriebe haben sich verpflichtet, den Inhabern der Benefitcard Winter gemäß und unter Berücksichtigung ihrer eigenen allgemeinen Beförderungs- und Geschäftsbedingungen zeitlich und mengenmäßig ihre als Benefitcard Winter ausgewiesenen Leistungen, zu den üblichen Geschäftszeiten, quantitativ in vollem Umfang zur Verfügung zu stellen.

Die Inhaber der Benefitcard Winter nehmen zur Kenntnis, dass sich die Betriebszeiten einiger Partner, vor allem aus witterungs- und saisonbedingten Umständen, nicht mit dem gesamten Zeitraum der Card-Saison decken. Bei manchen Betrieben kann es aus Kapazitätsgründen auch zu längeren Wartezeiten kommen.

Die Inhaber einer Benefitcard Winter erklären sich mit den angegebenen Öffnungszeiten, allfälligen Zugangsbeschränkungen und auch den Auslastungshinweisen der Partnerbetriebe einverstanden. Sie verzichten auf jeglichen Schadenersatz, wenn betriebsbedingt oder ohne Verschulden der Leistungsträger die angebotenen Leistungen nicht oder nur teilweise erbracht werden. Die Leistungsträger haften zudem nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, nicht jedoch für leichte Fahrlässigkeit. Darüber hinaus besteht keine Haftung für allenfalls mitgeführte Garderobe oder sonstige mitgeführte Wertgegenstände. Die Inhaber der Benefitcard Winter nehmen des weiteren zur Kenntnis, dass die Schladming-Dachstein Tourismusmarketing GmbH  berechtigt ist, die Vereinbarung mit einzelnen Card-Leistungsträgern aus wichtigen Gründen auch während der Saison zu beenden. Es können daraus keine wie immer gearteten Ansprüche geltend gemacht werden.

Ausgabevoraussetzungen für die Schladming-Dachstein Benefitcard Winter:
Die Winter Benefitcard ist auf der Rückseite vom Gast zu unterschreiben, damit die Karte ihre Gültigkeit erlangt.

Nicht-Übertragbarkeit/Verlust
Die Benefitcard Winter ist nicht übertragbar. Die Benefitcard Winter ist nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig. Die Benefitcard Winter darf nur von jener Person benützt werden, deren Name und Identifikationsnummer auf der Karte vermerkt bzw. im Chip gespeichert ist. Bei Nichtinanspruchnahme der Benefitcard Winter kann kein Ersatz geleistet werden. Der Verlust der Card bewirkt ihre sofortige Ungültigkeit.

Gültigkeit
Das Datum der Card-Saison für den Winter 2020/21 wird demnächst beknannt gegeben. Die Benefitcard Winter gilt innerhalb dieses Zeitraumes ab dem Datum der Ausstellung bis einschließlich Saisonende.

Tarife
Die Benefitcard Winter ist nicht im Freiverkauf erhältlich. Anspruch auf die Karte haben nur Mitarbeiter, die in einem Vermietungsbetrieb der Region Schladming-Dachstein angestellt sind (gültiger Nachweis notwendig!)

Verwendung
Zur Erlangung der Kartenvorteile weist der Karteninhaber seine Benefitcard Winter vor. Die Card wird vom Leistungsträger durch ein Akzeptanzgerät oder durch bloße Sichtprüfung mit Aufschreibung der Kartennummer und des Namens des Inhabers auf ihre Gültigkeit und Identität geprüft. Der Karteninhaber ist verpflichtet, auf Verlangen einen gültigen Lichtbildausweis vorzuweisen, andernfalls kann ihm die freie Benützung verweigert werden.

Beschädigung
Bei Beschädigung oder technischen Mängeln der Benefitcard Winter wird die Card kostenlos bei Schladming-Dachstein Tourismusmakretin GmbH ersetzt.

Missbrauch
Bei missbräuchlicher Verwendung oder bei Verdacht auf missbräuchliche Verwendung sind die Benefitcard Winter-Leistungspartner berechtigt und verpflichtet, die Karte ersatzlos einzubehalten. Bei Missbrauch oder begründetem Verdacht auf missbräuchliche Verwendung wird Anzeige erstattet. Der Karteninhaber haftet für missbräuchliche Verwendung der Karte durch Dritte. Diebstahl oder Verlust der Card verpflichtet den Inhaber, diesen Vorfall prompt der Schladming-Dachstein Tourismusmarketing Gmbh unter der Telefonnummer +43 (0) 3687/23310 zu melden. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz der Karte.

Haftungsausschluss der Schladming-Dachstein-Benefitcard Winter
Die Inhaber der Benefitcard Winter nehmen zur Kenntnis, dass die Schladming-Dachstein Toursimusmarketing GmbH lediglich für die Abwicklung zwischen den Inhabern der Benefitcard Winter und den Leistungsanbietern zuständig ist. Die Inhaber der Benefitcard Winter verzichten gegenüber der Tourismusmarketing GmbH auf jeglichen denkbaren Gewährleistungs- bzw. Schadensersatzanspruch, und zwar unabhängig davon, ob nun dem Leistungsanbieter bzw. Inklusivbeherbergungsbetrieb bei einem Schaden ein Verschulden anzulasten ist oder nicht. Festgehalten wird, dass – sofern es zu einem Haftungsfall kommt – die Schladming-Dachstein Tourismusmarkteing GmbH nicht für einen derartigen Schadensfall haftet, zumal die Leistungsanbieter keine Gehilfen der Tourismusmarketing GembH sind. Ebenso steht den Inhabern der Benefitcard Winter gegenüber der Schladming-Dachstein Tourismusmarketing GmbH kein Schadensersatz für den Fall zu, dass allfällige in der Broschüre angeführte Leistungen von den Partnerbetrieben nicht erfüllt werden.

Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten aus der Verwendung der Benefitcard Winter bzw. allfällige Schadenersatz- oder Gewährleistungsansprüche wird die ausschließliche Zuständigkeit des für Schladming zuständigen Gerichtes sowie die ausschließliche Anwendung österreichischen Rechts vereinbart.